Lieferbedingungen

ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN EXPORTMARKT

1.

Diese Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Verträge über den Verkauf von Produkten der Firma Malow in Europa/EU. Alle Angebote, Bestätigungen, Bestellungen, Lieferungen und Rechnungen von Malow erfolgen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Lieferbedingungen, es sei denn, Malow hat schriftlich etwas anderes vereinbart.

2.

Diese Bedingungen gelten als vom Käufer angenommen, auch wenn sie von allgemeinen oder besonderen Einkaufsbedingungen des Käufers abweichen. Die Einkaufsbedingungen des Käufers sind für Malow unverbindlich.

3.

Malow liefert die bestellten Waren an den in der Bestellung angegebenen Lieferort.

4.

Das Standardtransportmittel ist ein LKW mit 13,6 LDM mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 t.

5.

Die Lieferungen erfolgen in der Regel an Werktagen zwischen 8 und 16 Uhr. Anlieferungen zu anderen Zeiten sind vorher mit Malow abzustimmen.

6.

Die Lieferung erfolgt standardmäßig mit den in Ziffer 4 genannten Transportmitteln zu den von Malow gewählten Terminen und Zeiten unter Berücksichtigung der Bedingungen von Ziffer 5. Der Käufer trägt die zusätzlichen Lieferkosten im Falle einer Lieferung nach seinen sonstigen Sonderwünschen (z.B. andere Transportmittel - LKW mit 8,6 LDM, 4,2 LDM, nicht standardmäßige Liefertage/-zeiten). Die Höhe dieser Kosten ist im Einzelfall mit Malow zu vereinbaren.

7.

Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben wurde, wird davon ausgegangen, dass der angegebene Lieferort mit einem Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 t erreicht werden kann.

8.

Wenn die Lieferadresse in der Bestellung nicht ausdrücklich angegeben ist, gilt die Lieferung als an die Adresse des Geschäftssitzes des Käufers erfolgt.

9.

Erfolgt die Lieferung im Auftrag des Käufers an die Adresse eines anderen Empfängers als des Käufers, wird davon ausgegangen, dass der im Auftrag genannte Empfänger zur Entgegennahme der Lieferung berechtigt ist.

10.

Der Käufer ist verpflichtet, die genaue Lieferadresse unter Angabe des Namens des Empfängers, der Straße mit Haus- und Zimmernummer (falls zutreffend), des Ortes mit Postleitzahl des jeweiligen Empfängers sowie der Telefonnummer des Ansprechpartners anzugeben.

11.

Sofern der Käufer nicht schriftlich etwas anderes erklärt, sind Teillieferungen und Lieferungen vor dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Termin zulässig.

12.

Die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit ist verbindlich - etwaige Änderungen seitens des Käufers müssen mindestens 4 Wochen vor der geplanten Lieferung per E-Mail an den zuständigen Verkaufsleiter oder Logistiker mitgeteilt werden.

13.

Erfolgt die Lieferung im Auftrag des Käufers an die Adresse eines anderen Empfängers als des Käufers, so obliegt es dem Käufer, den Käufer über die Verschiebung zu informieren - wir empfehlen, eine solche Bestimmung in die Vereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Empfänger aufzunehmen.

14.

Zusätzliche Kosten, die sich aus der Nichteinhaltung der Punkte 12 und 13 ergeben, gehen zu Lasten des Käufers.

15.

Der Transport durch Malow umfasst die Entladung der Ware nicht. Der Käufer oder der in der Bestellung genannte Vertreter des Käufers ist verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten und Gefahr zu entladen. Etwaige Entladekosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, sobald der Käufer oder der Empfänger mit dem Abladen beginnt.

16.

Der Käufer ist für die unverzügliche Entladung der Ware verantwortlich - die Entladung sollte innerhalb von 30 Minuten nach Bereitstellung des Fahrzeugs beginnen. Alle zusätzlichen Kosten, die durch eine verspätete Entladung entstehen, werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

17.

Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit zu überprüfen und eventuelle Mängel oder Beschädigungen der Ware, die während des Transports entstanden sind, festzustellen. Werden solche Mängel festgestellt, so hat der Käufer den Spediteur aufzufordern, den Schaden auf dem Frachtbrief zu vermerken oder die Erstellung eines Schadensprotokolls zu verlangen und die Reklamationsabteilung von Malow unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Sendung, schriftlich über die festgestellten Mängel der Lieferung zu informieren. Andernfalls gilt die Lieferung als vollständig.

18.

Die Rückgabe der von Malow gelieferten Ware bedarf in jedem Einzelfall einer schriftlichen Vereinbarung mit Malow.

19.

Grundsätzlich ist der Erfüllungsort von Malow (Ort der Ausgabe der Ware) der Ort der Entladung der Ware. Für den Fall, dass die Waren nicht mit eigenen Mitteln oder im Auftrag von Malow transportiert werden, oder wenn die Parteien dies vereinbart haben, ist der Erfüllungsort das Lager von Malow, von dem aus die Waren verladen/versendet werden.

20.

Nutzen und Lasten der Ware, einschließlich der Kosten für einen unzureichenden Schutz der Ware sowie die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Ware, gehen mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder an den vom Käufer in der Bestellung benannten Empfänger oder Frachtführer auf den Käufer über.

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